Information für Hinweisgeber:innen

Das bei der Materials Center Leoben Forschung GmbH eingerichtete Hinweisgeber:innensystem ist vorgesehen für Meldungen von fragwürdigen Praktiken, die im Zusammenhang mit der Materials Center Leoben Forschung GmbH stehen, und über welche Sie innerhalb Ihres beruflichen Umfelds Kenntnis erlangt haben.

 

Hinweise im Zusammenhang mit Verstößen auf folgenden Gebieten können gemeldet werden:

  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (im Wesentlichen Korruptionsstrafbestimmungen),
  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union,
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

 

Wie kann gemeldet werden?

Sie können die Meldungen an folgende E-Mail-Adresse senden:

hinweis(at)mcl.at

 

Wozu dient das Hinweisgeber:innensystem nicht?

Das Hinweisgeber:innensystem ist nicht dafür vorgesehen, Fragen allgemeiner Natur zu stellen und/oder persönliche Beschwerden einzubringen.

 

Wie sind Hinweisgeber:innen geschützt?

Das Hinweisgeber:innenschutzgesetz (abgekürzt HSchG) stellt die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Österreich dar und gewährt Hinweisgeber:innen Schutz vor Nachteilen, sofern berechtigte Verstöße gemeldet wurden.

 

Was passiert mit den Daten bzw. den personenbezogenen Daten in der Meldung?

Die Verarbeitung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

Was passiert mit einer Meldung?

Jede Meldung wird durch den HSchG-Beauftragten überprüft und einer Ersteinschätzung unterzogen. Handelt es sich um einen Verstoß im Sinne des HSchG, wird eine entsprechende Untersuchung des Vorfalls eingeleitet. Das weitere Verfahren erfolgt gemäß den hierfür im HSchG vorgesehenen Vorschriften.